15.08.2019
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Einzüge, Umzüge und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost und E-Mail.
Wir machen die Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer darauf aufmerksam, dass ebenfalls die Möglichkeit besteht, die eigene Fachapplikationen direkt an die Schnittstelle sedex anzubinden oder aber die Meldungen über die webbasierte Internet-Lösung des Bundesamts für Statistik über folgenden Link zu senden:
https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung
Wir danken Ihnen für die Nutzung dieses Angebots.